Führerschein

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2 Jahre 11 Monate her #61 von BuV
Führerschein wurde erstellt von BuV
Mal eine ganz "blöde Frage":
Welchen Führerschein benötigt man eigentlich um einen Pickup mit Fifth Wheeler (gesamtgewicht ca. 6,5 t zu fahren? 
Wir wollen ja auf Wohnauflieger umsteigen. Aktuell fahre ich einen PKW 2 Tonnen mit Wohnwagen Doppelachser 2,2 Tonnen. Das darf ich mit meinem Führerschein. Das habe ich vor einigen Jahren einmal offiziell abgefragt.
Benötigt man dann alle Jahre ein (augen)ärztlches Gutachten? 
Seid ihr alle LKW-Fahrer?

VG
Volker

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2 Jahre 11 Monate her #62 von fifthwheeler
fifthwheeler antwortete auf Führerschein
Hallo Volker,

ich gehe mal davon aus, dass Du auch etwas "älter" bist ;) und Deinen Führerschein zu einer Zeit gemacht hast, wo es noch die Klassen 1, 2, 3 usw. gegeben hat.
Die Klasse 3 durfte seinerzeit bis 7,5 t fahren. Das ist heute immer noch so. Wir "Alten" dürfen alle die PickUps samt Trailer ziehen. Das hat nichts mit dem Lkw Führerschein Klasse 2 zu tun. Auf dem neuen Führerschein müsste bei Dir somit B, C1 und C1E eingetragen sein.

Gruß Jörg
 

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2 Jahre 11 Monate her #63 von BuV
BuV antwortete auf Führerschein
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, das mit dem älteren Semester stimmt schon. Ich habe den PKW-Führerschein von 1983 in der DDR gemacht. Damals war das die Kategorie B. Umtausch ist erst Ende nächstes Jahr. Ich hab also noch das rosa Heft mit DDR vorn drauf, mit dem bei Kontrollen niemand etwas anfangen kann. Nach den Regelungen des Einheitsvertrages müsste ich neben B auch BE und C1 und C1E eingetragen bekommen, habe aber gehört, dass man das wohl extra beantragen muss und auch zuvor ein ärztliches Gutachten benötigt, sofern man über 50 ist. Wir werden sehen....

Viele Grüße
Volker

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2 Jahre 11 Monate her #67 von Lippi
Lippi antwortete auf Führerschein
Hallo, den kleinen Dreamseeker kann man auf 3,5t ablasten und dann mit BE fahren.

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2 Jahre 11 Monate her #99 von Narrenspiel
Narrenspiel antwortete auf Führerschein
Das Ablasten beim Dreamseeker mach Sinn, denn dann muss man nur alle 2 Jahre zum TÜV ... bei 3,8 t jedes Jahr.
Ausserdem hätte man - je nach Zugfahrzeug - bei 3,8 t ein ZGG von über 7 t für das Gespann. Aber die meisten Zgfahrzeuge sind aber nur für ein ZGG von 7 t für das Gespann zugelassen. Also könnte es bei einer Verkehrskontrolle endlose Diskussionen mit der Polizei haben, was geht und was nicht.
Habe ich schon erlebt! Da ging es nicht um tatsächliches aktuelles Gewicht, sondern um "erlaubte" Zusammenstellung lauf Papieren.
Da nutzt es nix, wenn man die entsprechenden Bestimmungen zitiert ... der Polizist hat immer recht und schreibt einen Zettel. Das gibt dann endlose Laufereien, bis man dann doch "darf".
Nach der Ablastung hat man ja trotzdem immer noch eine gute to Zuladung ... also genug für Frau und ihr Gepäck ;-)

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2 Jahre 10 Monate her #139 von Lippi
Lippi antwortete auf Führerschein
Mit dem aktuellen Navara+Dreamseeker aus 2010 haben wir ein Leergewicht vom Gespann von rund 5t und dürften damit bis zum zul. Zuggesamtgewicht von 6t (ohne Auflastung) ca. 900kg zuladen. Zur Not kann man den Navara auch bis 3,5t (zZgg 6,9t) auflasten.

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