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Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
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4 Monate 6 Tage her #1279
von fifthwheeler
fifthwheeler antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Ich muss mir für den Ranger neue Hinterreifen kaufen. Ziemlich in der Mitte des Themas wurde die Traglast 112 angezweifelt.
Warum eigentlich ? 112 heißt gemäß Reifen-Traglast-Indextabelle 1.120 kg, was eine Achslast von 2.240 kg aus macht. Gut ausreichend für die Hinterachse vom Ranger mit Aufliegelast CR.
VG Jörg
Warum eigentlich ? 112 heißt gemäß Reifen-Traglast-Indextabelle 1.120 kg, was eine Achslast von 2.240 kg aus macht. Gut ausreichend für die Hinterachse vom Ranger mit Aufliegelast CR.
VG Jörg
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4 Monate 5 Tage her - 4 Monate 5 Tage her #1280
von KJT-CR
KJT-CR antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Hallo Jörg,
ich weiß jetzt nicht genau, ob sich die Erklärung, was Lastindex (oder auch Tragfähigkeitsindex) 112 bedeutet, auf meinen letzten Beitrag in diesem Thread bezog.
Aber, damit kein Missverständnis entsteht, den Satz: "Räder mit höherer Tragkraft sind schon mal richtig und wichtig (nötig)." habe ich darauf bezogen, dass Dietmars Ranger mit Reifen mit Lastindex 112 ausgerüstet wird. Ich hatte das so verstanden, dass die Reifen ab Werk einen geringeren Lastindex haben.
Lastindex 112 wäre für den Ranger selbstverständlich ausreichend, wenn die Eintragung der Zulassungsbescheinigung nicht was anderes sagt. Bei unserem Ranger sind Reifen der Dimension 265/60R18 114T eingetragen.
Das ist aber nicht weiter schlimm, da die Auswahl an Reifen in dieser Dimension mit Lastindex 114 eh größer ist als mit Lastindex 112.
Schöne Grüße,
Klaus
ich weiß jetzt nicht genau, ob sich die Erklärung, was Lastindex (oder auch Tragfähigkeitsindex) 112 bedeutet, auf meinen letzten Beitrag in diesem Thread bezog.
Aber, damit kein Missverständnis entsteht, den Satz: "Räder mit höherer Tragkraft sind schon mal richtig und wichtig (nötig)." habe ich darauf bezogen, dass Dietmars Ranger mit Reifen mit Lastindex 112 ausgerüstet wird. Ich hatte das so verstanden, dass die Reifen ab Werk einen geringeren Lastindex haben.
Lastindex 112 wäre für den Ranger selbstverständlich ausreichend, wenn die Eintragung der Zulassungsbescheinigung nicht was anderes sagt. Bei unserem Ranger sind Reifen der Dimension 265/60R18 114T eingetragen.
Das ist aber nicht weiter schlimm, da die Auswahl an Reifen in dieser Dimension mit Lastindex 114 eh größer ist als mit Lastindex 112.
Schöne Grüße,
Klaus
Letzte Änderung: 4 Monate 5 Tage her von KJT-CR. Begründung: Tippfehler
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4 Monate 5 Tage her #1281
von fifthwheeler
fifthwheeler antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Serienmäßig steht im Schein, zumindest in meinem, 265/65 R17 112T, drauf habe ich aber 265/65 R17 112H. Also von 190 (T) auf 210 (H). Größeren Geschwindigkeitsindex darf man immer, sagt mein Ford Händler.
Dann hatte ich das nur falsch verstanden. Klar 114 ist 1.150 kg pro Rad, je größer um so mehr Last.
Ich versuche gerade zu unserem Treffen im Oktober uns eine mobile Achslast- oder Radlastwaage zu leihen. Das Thema scheint ja ganz Viele zu beschäftigen und dann kann wer möchte auf dem Treffen mal nachwiegen.
VG Jörg
Dann hatte ich das nur falsch verstanden. Klar 114 ist 1.150 kg pro Rad, je größer um so mehr Last.
Ich versuche gerade zu unserem Treffen im Oktober uns eine mobile Achslast- oder Radlastwaage zu leihen. Das Thema scheint ja ganz Viele zu beschäftigen und dann kann wer möchte auf dem Treffen mal nachwiegen.
VG Jörg
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4 Monate 5 Tage her #1283
von Camper2022
Camper2022 antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Das wäre super , wenn das klapptIch versuche gerade zu unserem Treffen im Oktober uns eine mobile Achslast- oder Radlastwaage zu leihen. Das Thema scheint ja ganz Viele zu beschäftigen und dann kann wer möchte auf dem Treffen mal nachwiegen.
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1 Woche 5 Tage her #1413
von DidiHX
DidiHX antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Hallo zusammen,
es ist zwar schon über 4 Monate her, dass heftig über das Thema "Fahrzeugklasse O2 oder O3" diskutiert wurde.
Aber ich denke, ich kann etwas mehr "Licht ins Dunkel bringen". Wir bekommen unseren CR am kommenden Mittwoch und ich war auch etwas "schockiert", dass beim Buchstabe J "Fahrzeugklasse" ein "O2" stand. Ich habe mir dann die COC-Bescheinigung "intensiv" angeschaut. Auch die Fifth Wheel Company weist O2 aus. Aber das ist tatsächlich korrekt.
Es gibt 3 Gewichte, die interessieren. Das ist die Stützlast, die Achslast und das zulässige Gesamtgewicht. Für die Fahrzeugklasse bei Sattelaufliegern ist die Achslast entscheidend und nicht das zulässige Gesamtgewicht. Das geht aus der Anlage 29 zum §20 StVZO hervor. Dort heißt es: "Im Fall eines Sattelanhängers oder Zentralachsenanhängers ist die für die Klasseneinteilung maßgebliche Höchstmasse gleich der von der oder den Achsen des Anhängers auf den Boden übertragenen Last, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und bis zum zulässigen Höchstwert beladen ist." Das ist nettes Amtsdeutsch, heißt aber nichts anderes, als das die Achslasten (beim CR: 3.500 kg) + die Stützlast (beim CR 800 kg.) = ein zulässiges Gesamtgewicht von 4300 kg ergibt.
Ich habe auch gerade die Bestätigung von Büsching erhalten.
Ich habe Euch einmal die COC-Bescheinigung und die Anlage 29 der StVZO eingescannt und die entsprechenden Stellen markiert.
Wünsche allseits ein schönes Wochenende und allzeit gute Fahrt!
Viele Grüße
Dietmar
es ist zwar schon über 4 Monate her, dass heftig über das Thema "Fahrzeugklasse O2 oder O3" diskutiert wurde.
Aber ich denke, ich kann etwas mehr "Licht ins Dunkel bringen". Wir bekommen unseren CR am kommenden Mittwoch und ich war auch etwas "schockiert", dass beim Buchstabe J "Fahrzeugklasse" ein "O2" stand. Ich habe mir dann die COC-Bescheinigung "intensiv" angeschaut. Auch die Fifth Wheel Company weist O2 aus. Aber das ist tatsächlich korrekt.
Es gibt 3 Gewichte, die interessieren. Das ist die Stützlast, die Achslast und das zulässige Gesamtgewicht. Für die Fahrzeugklasse bei Sattelaufliegern ist die Achslast entscheidend und nicht das zulässige Gesamtgewicht. Das geht aus der Anlage 29 zum §20 StVZO hervor. Dort heißt es: "Im Fall eines Sattelanhängers oder Zentralachsenanhängers ist die für die Klasseneinteilung maßgebliche Höchstmasse gleich der von der oder den Achsen des Anhängers auf den Boden übertragenen Last, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und bis zum zulässigen Höchstwert beladen ist." Das ist nettes Amtsdeutsch, heißt aber nichts anderes, als das die Achslasten (beim CR: 3.500 kg) + die Stützlast (beim CR 800 kg.) = ein zulässiges Gesamtgewicht von 4300 kg ergibt.
Ich habe auch gerade die Bestätigung von Büsching erhalten.
Ich habe Euch einmal die COC-Bescheinigung und die Anlage 29 der StVZO eingescannt und die entsprechenden Stellen markiert.
Wünsche allseits ein schönes Wochenende und allzeit gute Fahrt!
Viele Grüße
Dietmar
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1 Woche 5 Tage her - 1 Woche 5 Tage her #1414
von KJT-CR
KJT-CR antwortete auf Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D
Hallo Dietmar,
danke für die Unterlagen.
Was bedeutet dies für die TÜV Frequenz?
Jährlich oder alle zwei Jahre?
Schöne Grüße,
Klaus
danke für die Unterlagen.
Was bedeutet dies für die TÜV Frequenz?
Jährlich oder alle zwei Jahre?
Schöne Grüße,
Klaus
Letzte Änderung: 1 Woche 5 Tage her von KJT-CR.
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