Celtic Rambler Fahrzeugklasse Zulassung in D

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4 Monate 2 Wochen her #1241 von KJT-CR
Vorsicht!

Die Herrschaften bei Zulassungsstelle und TÜV sind gerade bei solchen Fahrzeugen nicht immer im Bilde.
Ich hatte auch so meine ernüchternden Momente bei Zulassungsstelle und TÜV.

Verantwortlich ist letztlich immer der Halter und wenn es um Versicherungsleistungen geht wird es u.U. knifflig.

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4 Monate 2 Wochen her #1242 von KJT-CR
Ich war nochmals in der österreichischen Straßenverkehrsordnung unterwegs.
Natürlich gelten die gleichen Bestimmungen wie in Deutschland.

Die Angaben sind eindeutig auch in Österreich nachzulesen, siehe Anhang.

O2 geht natürlich, aber dann nur maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse - alles andere ist einfach falsch!
Anhänge:
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4 Monate 2 Wochen her #1243 von fifthwheeler
Genau so ist es und nicht anders, Somit hat Liner, und das jetzt wissentlich sich einen falschen Brief ausstellen lassen.
Das wäre dann, sofern man das nachweisen kann, zudem noch Vorsatz.
Anhänger >3,5 to O3 und nichts anderes.
Die Strafe fällt deftig aus und Versicherungsschutz ist weg.
VG Jörg

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4 Monate 2 Wochen her #1246 von LinerLeben
Ok, das es wohl eurer Meinung nach falsch ist habe ich jetzt verstanden. 
Danke dafür. 

Ich habe dennoch weitere Fragen. 
Wie gesagt ich bin absolut neu in dem Thema und auch erst seit 4 Wochen Fahrer einer solchen Kombination. 

Wenn ihr den Rambler auf O3 Anhänger über 3,5 bis 10 to zugelassen habt mit was für einen Fahrzeug ihr diesen dann ?
Ich habe einen RAM 1500 DT mit 3,92 Getriebeübersetzung und im Fahrzeugschein dieser darf maximal 3,5 to ziehen.

Gibt es hier einen Unterschied zwischen Anhängerlast und Aufliegelast des sattelaufliegers ?

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4 Monate 2 Wochen her #1247 von KJT-CR
Hallo LinerLeben,

das hat nichts mit Meinung zu tun, das ist die Straßenverkehrsordnung!

Aber zu Deiner letzten Frage:

Wir ziehen den Celtic Rambler mit einem Ford Ranger.

Der Ford hat eine Anhängelast von 3.500 kg und eine Zuladung 1.005 kg.
Da der CR gemäß Achslast 3.500 kg wiegen darf, sind 800 kg als Stützlast auf der Hinterachse des Rangers nötig um die zulässige Gesamtmasse von 4.300 kg ausnutzen zu können.
Wir haben das schon mal wiegen lassen und sind nicht ganz auf die Stützlast gekommen, d.h. die 4.300 kg können wir nicht ganz ausreizen.

Jetzt kommt aber auch noch das Sattelzuggewicht ins Spiel. Bei unserem Ford sind das max. 6.000 kg, bzw. 6.700 kg bis 8% Steigung, eingetragen. Da der Zug 7.000 kg wiegen könnte (max. Achslast CR + max. Gesamtmasse Ranger) fehlen hier auch 300 kg.

Jetzt muss man einfach rechnen und zwar:

Tatsächliche Achslast CR (max. 3.500 kg) + (max. Fahrzeuggewicht Ranger 3.500 kg minus Leergewicht Ranger minus tatsächliche Stützlast CR minus Fahrer, Beifahrer und sonstige Zuladung). Soll ist nicht mehr als 6.700 kg bis 8% Steigung.

Von einigen RAM Fahrern habe ich schon gehört, dass, je nach Modell, die zulässige Zuladung auf der Ladefläche deutlich geringer ist als beim Ranger!?
D.h. die Stützlast von 800 kg kann dann nicht komplett ausgenutzt werden um zusammen mit der max. zulässigen Achslast des CR auf die 4.300 kg zu kommen. 
Ist beim RAM ein höheres Gesamtzuggewicht eingetragen, spielt das dann keine Rolle mehr. Die Grenzen liegen, wie vor beschrieben, woanders.

Soviel zur Theorie.

In der Praxis hilft, will man keine bösen Überraschungen bei einer Kontrolle erleben, nur wiegen vor der Reise. (Hat man das ein- bis zweimal gemacht, bekommt man ein Gefühl für die Verteilung und Menge der Zuladung)

Wir sind auf eine öffentliche Waage gefahren und haben erst einmal den kompletten Zug wiegen lassen.
Dann nur den CR in angehängtem Zustand und zu guter Letzt den Ranger solo. Dann wieder rechnen und hoffentlich passt alles.

Wir hatten in diesem Jahr noch die Chance beim ADAC Wiegetag bei dem Zug jede einzelne Radlast wiegen zu lassen.
Auch hier ergeben sich naturgemäß Differenzen, die im Grenzfall noch Probleme machen könnten.
Allerdings weiß ich nicht ( wir sind noch nicht von der Polizei gewogen worden), wie die Kontrollwiegungen erfolgen.
(Pro Achse oder pro Rad)

Fazit: So banal, einfach einladen was man will und los, ist es dann doch nicht.

Schöne Grüße,
Klaus


 
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4 Monate 2 Wochen her #1248 von fifthwheeler
Was soll man dazu sagen. Solche Aussagen "Eure Meinung" finde ich ein wenig daneben.
Wir meinen es mit Dir Liner nur gut, denn Du bist derjenige der gerade BEWUSST eine Straftat begeht, da Du bewusst Deinen CR mit einer falschen Eintragung auf öffentlichen Straßen bewegst.
Ich gehe mal davon aus, dass auch Dein RAM nicht aufgelastet ist und Du somit auch den CR damit überhaupt nicht ziehen darfst.
Wie Klaus Dir das ausführlich dargelegt hat, ist das Zuggesamtgewicht entscheidend und das wird bei Dir, wie bei jedem anderen PickUp serienmäßig 6.000 kg sein, was Du ja locker überschreitest.
Deshalb haben wir ja auch alle die Auflastungseintragung bis 8% Steigung 6.7000 kg.

Ich persönlich finde Deine Einstellung ein wenig blauäugig, dass wir ja alle nur eine "persönliche Meinung" haben und keine Ahnung von der europäisch gültigen Straßenverkehrsordnung.

Ganz viele hier beschäftigen sich schon viel Jahre länger mit diesen Gespannen als Du.

Jörg

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